Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CDSC ONE UG, Grünewaldstr. 3, 04103 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Management-, IT- und Kommunikationsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung anerkannter fachlicher Standards. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Terminen und Vergütung führen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Er stellt die erforderlichen Ressourcen bereit und sorgt dafür, dass vereinbarte Termine und Fristen eingehalten werden können. Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Werke unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Kündigung
Bei Dauerschutz- und Rahmenverträgen kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung anteilig zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.